Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der pro aurum Tresorgold GmbH, Joseph-Wild-Str. 12, 81829 München, Deutschland

Die pro aurum Tresorgold GmbH ist ein Unternehmen, welches Unternehmen und Verbrauchern den Ankauf und den Verkauf von Edelmetallen über die Internetplattform www.proaurum-tresorgold.de ermöglicht.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der pro aurum Tresorgold GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Verkauf von Waren durch den Anbieter

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Waren, insbesondere Edelmetalle, auswählen und diese über den Button „kaufen“ in einem Warenkorb sammeln. Da die Preise der Waren Kursschwankungen unterliegen und auch nur bestimmte Warenkontingente vorhanden sind, bleibt der Inhalt des Warenkorbs nur für einen bestimmten Zeitraum bestehen. Dieser Zeitraum wird dem Kunden auf der Webseite durch einen „Countdown“ angezeigt. Nach Ablauf des „Countdowns“ verfällt der Inhalt des Warenkorbs. Der Kunde kann sich ferner entweder für den Versand der Waren (wenn diese Möglichkeit auf der Plattform angeboten wird) oder aber für die Verwahrung bei einem geprüften Logistik- und Lagerungspartner des Anbieters durch Anklicken der entsprechenden Option entscheiden. Entscheidet sich der Kunde für die Verwahrung, so muss sich der Kunde registrieren und unter anderem ein Referenzkonto einer deutschen Bank angeben. Mit der Registrierung erhält der Kunde ein Kundenkonto.

Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren und - falls diese Option gewählt worden ist - zur Verwahrung der Waren ab. Die Verwahrung ist ein vom Kauf zu unterscheidendes, separates Rechtsgeschäft. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB und Datenschutzerklärung akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen anerkennt und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Anbieter speichert den Vertragstext und schickt nach Abschicken der Bestellung dem Kunden eine automatische Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Annahme des Angebots erklärt wird und in der die Bestelldaten des Kunden nochmals detailliert aufgeführt werden. Der Anbieter ist nicht zur Annahme des Angebotes verpflichtet. Der Kunde kann über die Funktion „Drucken“ die Auftragsbestätigung ausdrucken. Ist nach drei Bankarbeitstagen nach Versand der Auftragsbestätigung kein Zahlungseingang beim Anbieter festzustellen, hat der Anbieter das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kunde muss dann erneut bestellen. Nach Eingang der Bezahlung auf dem Konto des Anbieters erhält der Kunde eine Versandbestätigung bzw. die Bestätigung über die Einlagerung der Waren per E-Mail. In der E-Mail zur Einlagerungsbestätigung wird dem Kunden die genaue Bezeichnung der verwahrten Waren und eine Aufstellung der Kosten für das erste Einlagerungsquartal mitgeteilt.

§ 3 Verkauf, Verwahrung, Kosten und Ankauf mit einem Sparplan

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit einen Sparplan abzuschließen. Beim Erwerb von Edelmetallen über einen Sparplan , kauft der Kunde in regelmäßigen Abständen (z.B. jeden Monat) Anteile von angebotenen Sparplanprodukten für einen festen Betrag (z.B. 100 EUR) . Die Anteile werden mit bis zu fünf Nachkommastellen gerechnet und jeweils abgerundet. Zusätzliche Käufe (Einmalkäufe für z.B. 5.000 EUR) sind weiterhin möglich. Entscheidet sich der Kunde für den Abschluss eines Sparplanes, so muss sich der Kunde registrieren und unter Anderem ein Referenzkonto einer deutschen Bank angeben. Mit der Registrierung erhält der Kunde ein Kundenkonto. Bei jedem Kauf eines weiteren Anteils bekommt der Kunde eine Abrechnung per E-Mail übersandt. Für jeden einzelnen Kauf eines weiteren Anteils gelten die Regelungen dieser AGB wie für einen Einzelkauf (z.B. Preise für jeden einzelnen Kauf, Aufhebungsrecht bei nicht marktgerechten Preisen, jederzeitige Verkaufsmöglichkeit).

(2) Die Bestände des Kunden werden in den Räumlichkeiten des Einlagerungspartners vom Anbieter aufbewahrt. Der Kunde schließt zu diesem Zweck einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag gemäß § 6 und § 7 Absatz 7 dieser AGB ab. Der Kunde bleibt jederzeit Eigentümer der Edelmetalle. Die Edelmetalle werden in separaten, vom Eigentum und Besitz des Anbieters getrennten Boxen aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann in einer Sammelverwahrung zusammen mit anderen Kundenbeständen erfolgen. Der Anbieter stellt sicher, dass die Edelmetallbestände der Kunden immer durch das entsprechende Metallgewicht im jeweiligen Edelmetall hinterlegt sind. Ein Zutrittsrecht zu den Verwahrräumlichkeiten des Anbieters oder des Einlagerungspartners besteht nicht. Die Gebühren für die Verwahrung betragen einen Prozentsatz des Ankaufpreises der verwahrten Waren. Für jedes Einlagerungsquartal berechnet sich der Warenwert anhand des Ankaufspreises zu Beginn des Einlagerungsquartals (20. Januar, 20. April, 20. Juli, 20. Oktober), 12.30 Uhr. Die Gebühr für die Verwahrung ist nach unten durch einen Mindestbetrag begrenzt. Der Mindestbetrag und der Prozentsatz werden auf der Webseite des Anbieters aktuell angegeben. Die Gebühren werden zu Beginn des Einlagerungsquartals vom Edelmetallbestand des Kunden abgezogen. Mindestens einmal jährlich lässt der Anbieter die eingelagerten Bestände von einem Wirtschaftsprüfer bestätigen.

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit fortlaufend über einen personalisierten Zugang, seine Metallbestände zu verwalten. Der Anbieter übersendet dem Kunden regelmäßig einen Bericht über die eingelagerten Metalle. Der Bericht enthält unter anderem Angaben über den Bestand der Edelmetalle und über den Rückkaufswert.

(4) Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die über den Anbieter eingelagerten Edelmetalle an den Anbieter zu verkaufen. Der Verkaufswunsch wird über ein Online-Formular auf der Webseite des Anbieters dem Anbieter angezeigt. Der aktuelle Ankaufspreis wird dem Kunden über die Webseite oder per E-Mail, mitgeteilt. Nach Erhalt des Angebots über den Verkauf versendet der Anbieter an den Kunden eine E-Mail, in der dem Kunden die Kosten und weiteren Bedingungen des Verkaufs mitgeteilt werden. Für jeden einzelnen Verkauf eines weiteren Anteils gelten die Regelungen dieser AGB wie für einen Einzelankauf (z.B. Preise für jeden einzelnen Ankauf, Aufhebungsrecht bei nicht marktgerechten Preisen).

(5) Der Sparplan kann jederzeit vom Kunden über seinen personalisierten Zugang zur Plattform oder per E-Mail beendet werden. In diesem Fall erhält der Kunde keine neuen Sparplanangebote mehr und die eingelagerten Edelmetalle bleiben in der kostenpflichtigen Verwahrung bis der Kunde oder der Anbieter den Verwahrungsvertrag gemäß § 6 Absatz 7 kündigt.

§ 4 Ankauf von Waren durch den Anbieter

Der Kunde hat die Möglichkeit, die über den Anbieter eingelagerten Edelmetalle an den Anbieter zu verkaufen. Dafür muss sich der Kunde in sein Kundenkonto einloggen und kann dort die für ihn eingelagerten Barren und Münzen in den Warenkorb legen. Der aktuelle Ankaufspreis wird dem Kunden dort angezeigt. Nach Erhalt des Angebots über den Verkauf durch den Kunden versendet der Anbieter an den Kunden eine E-Mail, in der dem Kunden die Annahme des Angebots mitgeteilt wird.

§ 5 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare der von ihm ausgewählten Waren verfügbar, so wird die Ware auf der Bestellseite als „ausverkauft“ bezeichnet. Dem Anbieter steht es frei, den „Ausverkauf“ dem Kunden auch per E-Mail oder per Telefon mitzuteilen. Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, so sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Sollte dennoch eine Annahmeerklärung vom Anbieter versandt worden sein, ist die Ware aber dauerhaft nicht lieferbar, so hat der Anbieter das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Anbieter informiert den Kunden darüber in angemessener Zeit per E-Mail oder per Telefon.

(2) Ist die vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, wird dies entsprechend auf der Bestellseite angezeigt oder dem Kunden per Telefon mitgeteilt. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) In Anbetracht der schwankenden Kurse für die Waren des Anbieters, vereinbaren die Parteien, dass im Falle einer Lieferverzögerung, die zum Bestelldatum des Kunden geltenden Kurse der Waren weiter gelten.

§ 6 Verwahrung

(1) Entscheidet sich der Kunde zum Abschluss eines Verwahrungsvertrages, so muss er sich nach den Vorgaben des Anbieters identifizieren. Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen. Falsche, unwahre Angaben berechtigen den Anbieter zur sofortigen Kündigung des Verwahrungsvertrages.

(2) Die Edelmetallbestände des Kunden werden in den Verwahrräumlichkeiten des Einlagerungspartners des Anbieters aufbewahrt. Der Kunde bleibt jederzeit Eigentümer der Edelmetalle. Die Edelmetalle werden in separaten, vom Eigentum und Besitz des Anbieters getrennten Boxen aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann in einer Sammelverwahrung zusammen mit anderen Kundenbeständen erfolgen. Der Anbieter stellt sicher, dass die Edelmetallbestände der Kunden immer durch das entsprechende Metallgewicht im jeweiligen Edelmetall hinterlegt sind. Ein Zutrittsrecht zu den Verwahrräumlichkeiten des Anbieters oder des Einlagerungspartners besteht nicht. Mindestens einmal jährlich lässt der Anbieter die eingelagerten Bestände von einem Wirtschaftsprüfer bestätigen.

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit fortlaufend über einen personalisierten Zugang, seine Metallbestände zu verwalten. Der Anbieter übersendet dem Kunden regelmäßig einen Bericht über die eingelagerten Edelmetalle per E-Mail. Der Bericht enthält unter anderem Angaben über den Bestand der Edelmetalle und über den Rückkaufswert.

(4) Der Verwahrungsvertrag kann vom Kunden wie auch vom Anbieter gekündigt werden. Der Wunsch des Kunden nach Abholung oder Auslieferung gilt als Kündigung zum Ende des Einlagerungsquartals.

Der Kunde teilt dem Anbieter seinen Auslieferungswunsch über seinen personalisierten Zugang oder schriftlich, per E-Mail ausreichend, mit. Die Kosten der Auslieferung trägt der Kunde. Der Anbieter übersendet dem Kunden eine Rechnung über die Auslieferungskosten. Nach Eingang des Rechnungsbetrages informiert der Anbieter den Kunden über einen Auslieferungstermin per Mail oder Telefon. Schlägt eine Auslieferung fehl und ist der Kunde dafür verantwortlich, so trägt der Kunde sämtliche Kosten.

Der Anbieter ist bei der Auslieferung berechtigt, eine andere vertretbare Sache derselben Gattung zu liefern.

Entscheidet sich der Kunde die Edelmetalle direkt beim Anbieter oder beim Einlagerungspartner abzuholen, so hat der Kunde dies dem Anbieter vor Abholung in seinem personalisierten Zugang anzuzeigen. Die Kosten der Abholung trägt der Kunde. Der Anbieter übersendet dem Kunden eine Rechnung über die Abholkosten. Nach Eingang des Rechnungsbetrages informiert der Anbieter den Kunden telefonisch oder per E-Mail, dass die Ware abholbereit ist. Die Edelmetalle werden beim Anbieter wie auch beim Einlagerungspartner nur gegen Vorlage des Personalausweises und gegen Unterschrift herausgegeben.

Befindet sich die Ware auch nach Ablauf des Quartals, in dem die Kündigung erfolgte noch beim Anbieter oder beim Einlagerungspartner und wurde vom Kunden nicht abgeholt, so bleibt der Kunde zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes in Höhe der vereinbarten Verwahrungskosten verpflichtet.

(5) Der Kunde kann bei Kündigung des Verwahrungsvertrages die eingelagerten Edelmetalle auch nach § 3 Absatz 4 dieser AGB an den Anbieter verkaufen.

(6) Bei Kündigung des Verwahrungsvertrages durch einen Sparplankunden, muss der Teil der eingelagerten Edelmetalle, der nicht in ganzzahligen Barren und Münzen gehalten wird, an den Anbieter gemäß § 3 Absatz 4 dieser AGB verkauft werden, da die Anteile des Sparplankunden bis zu fünf Nachkommastellen gerundet werden. Eine Auslieferung oder Abholung ist für diesen Teil der Edelmetalle daher nicht möglich.

(7) Der Verwahrungsvertrag kann ebenfalls vom Anbieter mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Mit der Kündigung durch den Anbieter erhält der Kunde für einen Zeitraum von einem Monat die Wahlmöglichkeit, ob er entweder die eingelagerten Edelmetalle an den Anbieter gemäß § 3 Absatz 4 dieser AGB verkauft oder die Auslieferung oder Abholung der Edelmetalle in physischen Barren und Münzen gemäß § 6 Absätze 4 dieser AGB fordert. Wenn der Kunde nach Ablauf der Monatsfrist keine Wahl getroffen hat, erfolgt der Verkauf der eingelagerten Edelmetalle an den Anbieter gemäß § 3 Absatz 4 dieser AGB. Verkaufszeitpunkt ist der letzte Handelstag der Kündigungsfrist. Der Ankaufspreis entspricht in diesem Fall dem Referenzpreis des jeweiligen Edelmetalls (LBMA, LPPM) multipliziert mit der Grammzahl des Produktes.

§ 7 Preise / Versand / Verwahrung

(1) Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses innerhalb der üblichen Handelszeiten des Anbieters gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte, wie auf der Webseite des Anbieters beschrieben. Alle Preise beinhalten die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Laufe des Bestellprozesses angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Ferner sind die Versandkosten auf der Webseite des Anbieters benannt.

(3) Bestellte Ware kann auch durch den Kunden an verschiedenen auf der Webseite des Anbieters ausgewiesenen Adressen von Partnerunternehmen des Anbieters abgeholt werden. Der Kunde hat sich dort bei Abholung mit einem gültigen Personalausweis zu legitimieren. Die Kosten für den Abholdienst werden dem Kunden bei der Bestellung mitgeteilt bzw. sind auf der Webseite des Anbieters benannt.

(4) Soweit die Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht unter der vom Kunden angegebenen Lieferadresse ausgeliefert werden konnte, obwohl der Tag der Lieferung dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und Rücksendung. Gleiches gilt, wenn der Kunde die bestellte Ware in einem Auslieferungslager des Logistikpartners nicht abholt und die Ware gemäß den Bestimmungen der Logistikpartner wieder an den Anbieter zurückgeschickt wird. Die Kosten für den erneuten Versand trägt der Kunde. Der erneute Versand oder die erneute Bereitstellung zur Abholung erfolgt nur, wenn der Kunde zuvor die weiteren Kosten an den Anbieter bezahlt hat. Werden die weiteren Kosten durch den Kunden nicht binnen 10 Tagen nach Aufforderung bezahlt, so kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird er dem Kunden den Kaufpreis abzüglich der entstandenen Kosten erstatten.

(5) Erwirbt der Kunde die Ware für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald der Anbieter die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(6) Erwirbt der Kunde die Ware als Verbraucher und hat er mit dem Transportunternehmen einen so genannten Ablagevertrag/Garagenvertrag abgeschlossen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald der Kaufgegenstand vom Transportunternehmen an dem im Ablagevertrag/Garagenvertrag vereinbarten Ort abgelegt worden ist. Da die Waren des Anbieters hochwertig sind, sollte der Kunde dafür Sorge tragen, dass am Tag der Anlieferung er selbst oder eine Vertretung zur Entgegennahme anwesend ist.

(7) Die Gebühren für die Verwahrung betragen einen Prozentsatz des Ankaufpreises der verwahrten Waren, berechnet zum Zeitpunkt der Bestellung für das erste Einlagerungsquartal. Für jedes weitere Einlagerungsquartal berechnet sich der Warenwert anhand des Ankaufspreises zu Beginn des Einlagerungsquartals (1. Januar, 1. April, 1.Juli, 1. Oktober), 12.30 Uhr. Die Gebühr für die Verwahrung ist nach unten durch einen Mindestbetrag begrenzt. Der Mindestbetrag und der Prozentsatz werden auf der Webseite des Anbieters aktuell angegeben.

(8) Der Anbieter hat Anspruch auf Ersatz aller Auslagen, die durch die Verwahrung der Waren des Kunden durch eigene Gebühren oder durch Gebühren des Einlagerungspartners entstehen. Mögliche Auslagen werden dem Kunden auf der Webseite des Anbieters benannt. Auslagen können unter anderem Ein- und Auslagerungsgebühren oder kundenbezogene Umschichtungen des Bestandes sein. Der Anbieter rechnet die Auslagen quartalsweise gegenüber dem Kunden ab.

§ 8 Aufhebungsrecht bei nicht marktgerechten Preisen

(1) Dem Anbieter steht ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall zu, dass der Vertrag über den Verkauf oder den Ankauf der Ware zu einem nicht marktgerecht gebildeten Preis zustande kam (so genannter „Mistrade“). Ein Mistrade liegt vor, wenn der Preis erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages marktgerechten Preis abweicht. Als Ursache für einen Mistrade kommen entweder Fehler im technischen System des Anbieters sowie seiner Vertragspartner oder Fehler bei der Eingabe eines Preises oder eines Preisindikators in Betracht.

(2) Der Anbieter hat die Aufhebung des Vertrages gegenüber dem Kunden spätestens drei Tage nach dem Mistrade geltend zu machen. Das Recht zur Anfechtung des Vertrages durch den Anbieter in den dafür vorgesehen gesetzlichen Fristen bleibt davon unberührt.

(3) Dem Kunden steht kein Anspruch auf Ersatz etwaiger im Vertrauen auf den Bestand des aufgehobenen Vertrages erlittener Schäden zu.

§ 9 Identitätsfeststellung

Der Anbieter hat jederzeit das Recht, über ein von ihm vorgeschlagenes Identifizierungsverfahren, z.B. Postident, die Identität des Kunden zweifelsfrei feststellen zu lassen, z.B. im Falle des Verkaufs von Ware aus der Verwahrung, wenn der Kontoinhaber des Referenzkontos nicht mit dem Kunden identisch ist. Verweigert sich der Kunde der Identitätsfeststellung oder konnte die Identität nicht festgestellt werden, so ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, etwaige Verkaufs- oder Ankaufsorder werden storniert. Im Falle einer stornierten Ankaufsorder verbleibt die Ware des Kunden beim Anbieter, bis der Kunde sich nach den Vorgaben des Anbieters identifiziert hat. Die Kosten des Rücktritts, wie auch der fortgesetzten Verwahrung sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters nicht zulässig.

§ 11 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde wird die Zahlung per Überweisung vornehmen.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 12 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel gegenüber Verbrauchern nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB. Der Kunde hat jedoch offensichtliche Mängel mit einer Frist von einem Monat dem Anbieter schriftlich (per E-Mail ist ausreichend) mitzuteilen, da andernfalls seine Mängelansprüche ausgeschlossen sind.

(2) Ist der Kauf für den Anbieter und den Kunden ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und dem Anbieter erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind dem Anbieter innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Bei Mängeln leistet der Anbieter nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

(3) Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§ 13 Rücktritt

(1) Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit dies in diesen AGB vereinbart worden ist. Er ist auch berechtigt, hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 14 Haftungsbeschränkung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Anbieter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer vom Anbieter gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(2) Haftet der Anbieter aus dem Verwahrungsvertrag, so ist ausschließliche Grundlage für die Wertermittlung im ersten Einlagerungsquartal der Wert des Ankaufspreises zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware. Liegt der Haftungsgrund nicht im ersten Einlagerungsquartal, so ist Grundlage der Wertermittlung der Ankaufspreis zu Beginn, 0.00 Uhr, des jeweiligen Einlagerungsquartals.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch folgende Ereignisse verursacht werden:

  • ionisierende Strahlung, Radioaktivität oder Ereignisse mit ähnlich kontaminierender Wirkung gleich aus welcher Quelle;
  • Angriffs- oder Verteidigungskriege, kriegerische Handlungen, ohne dass ein Krieg erklärt worden ist, Bürgerkrieg, Revolution, Aufstände, Verstaatlichung oder Beschlagnahme, Beschädigung oder Zerstörung durch staatliches Eingreifen, Terrorismus.

(4) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Internetshops.

§ 15 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Anbieter in gesetzlichem Umfang zu. Ist der Kunde kein Verbraucher, steht ihm ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.

§ 16 NICHTBESTEHEN DES WIDERRUFSRECHTS

Soweit es sich um einen Vertrag zur Lieferung von Ware handelt, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt (alle Edelmetallprodukte), auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann gilt für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollten die getroffenen Vereinbarungen eine Lücke aufweisen, so berührt dies Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die betreffende unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine derartige Bestimmung zu schließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der getroffenen Vereinbarungen am nächsten kommt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Zudem können Veränderungen vorgenommen werden, um nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken, wie bei Änderungen der Rechtsprechung, zu schließen. Der Anbieter wird den Kunden ausdrücklich auf die Änderung hinweisen. Der Kunde kann den geänderten AGB innerhalb einer Frist von sechs Wochen widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht weist der Anbieter den Kunden ausdrücklich mit jeder Änderung hin. Wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb der Frist widerspricht, gelten die neuen AGB mit dem Tag des Fristablaufes.

(5) Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie hier findenhttps://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir gesetzlich nicht verpflichtet und können eine Teilnahme an solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

AGB Stand 31.März.2021

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung - auch auszugsweise - ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung in sämtlichen Formen untersagt und wird juristisch verfolgt.



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